Johann Heinrich Ernst Stiftung
Der Winterthurer Kaufmann Johann Heinrich Ernst (1840–1899) legte mit seinem grosszügigen Legat den Grundstein zur heutigen Stiftung. Er wollte damit alleinstehenden Männern, ein freundliches Daheim bieten. Diesem Stiftungsgedanken leben wir in zeitgemässer Form bis heute nach.
Wir achten auf das Recht unserer Pensionäre auf Selbstbestimmung, sie sollen ihr gewohntes Leben so weit als möglich weiterführen können. Ihre Zufriedenheit ist unser Qualitätsmassstab. Mit einer aktiven Pflege möchten wir die Vitälität unserer Pensionäre erhalten und fördern.
Leitung
Das Haus wird von Frau Renata Jäger geleitet, die auf ein qualifiziertes Team von 32 Mitarbeitenden zählen kann.
Stiftung
Errichtung
Errichtung der Stiftungsurkunde: 01.03.1922
Eintrag im HR: 14.03.1922
Auszug aus der Stiftungsurkunde
Der am 02.01.1899 in Meran verstorbene Johann Heinrich Ernst von Winterthur hat mit eigenhändigem Testament vom 23.12.1898 zweiundachtzig Prozent (82%) seines Nachlassvermögens für die Errichtung und den Betrieb eines Altersheims unter dem Namen JOHANN HEINRICH ERNST-STIFTUNG bestimmt.»
Zweck der Stiftung
Betrieb des Altersheims «Johann Heinrich Ernst-Stiftung» in Zürich für ältere Herren
Stiftungsrat
Regina Walthert-Galli (Präsidentin ad Interim)
Hanspeter Saxer (Mitglied und Quästor)
Sonja Schmidmeister (Mitglied)
Zoran Lukic (Mitglied)
Antonio Salerno (Mitglied)
Kontrollstelle bzw. Revisionsstelle
DMT D. Meyer Treuhand GmbH